Burhoff Online Gästebuch

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  Franz schrieb am 30.01.2012 - 21:22 Uhr
Ich lese alles von Burhoff und Albert Matusch. Beide formulieren verständlich. So bin ich als juristischer Laie bestens informiert.

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  Hannah schrieb am 30.01.2012 - 17:27 Uhr
Ich finde es toll, wie viele Informationen Sie auf Ihrer Seite zusammengetragen haben. Auch für mich als juristisch nicht belesene Person waren sie hilfreich und verständlich. Vielen Dank dafür und freundliche Grüße!
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  Andreas schrieb am 24.06.2011 - 19:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Burhoff,

häufiger suchen wir nach Urteilen und Rechtsprechung. Immer wieder erscheint im Rahmen der Suche in Suchmaschinen dabei auch Ihre Seite mit unzähligen Urteilen. Zwischenzeitlich gehört Ihre Seite zu den Standardseiten, welche von mir nach Urteilen abgesucht wird.

Die Einpflege aller Beiträge in eine Webseite kostet viel Zeit. Vielen Dank dafür Klatschen

Viele Grüße

Andreas

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  Rechtsanwalt Jörg Spieß schrieb am 04.03.2011 - 10:59 Uhr
Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
unte Bezugnahme auf Ihren Vortrag bei
der RAK Hamm vom 02.03.2011 möchte ich mich bei Ihnen ausdrücklich für Ihren kompetenten, kurzweiligen und lehrreichen Vortrag bedanken. Auch Ihre Veröffentlichungen und Ihre Homepage sind für die Anwaltschaft eine unverzichtbare Erkenntnisquelle, welche die tägliche anwaltliche Arbeit erheblich erleichtert und zum Erfolg führt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
aus Dortmund
Rechtsanwalt Jörg Spieß

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  Bünnigmann, Heinz schrieb am 14.10.2010 - 17:15 Uhr
Hallo Detlef,
mein gestriger Besuch Deiner Homepage hat sich wieder einmal gelohnt. § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV, GStA und OLG Hamm 2 Ss OWi 390/03 helfen auch d.U. weiter.
Wirklich klasse Homepage, was auch von meinen Referendaren einhellig bestätigt wird.

Viele Grüße auch an Marion

"Heiner" Bünnigmann

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  test schrieb am 25.08.2010 - 12:02 Uhr
super seite
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  Marion Sautter schrieb am 11.03.2010 - 06:20 Uhr
Ihre Informationen zum Thema "Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile" sind super! Vielen Dank! smile
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  RA T.Fricke schrieb am 18.02.2010 - 15:34 Uhr
Super Homepage mit sehr vielen guten Beiträgen für uns Praktiker, auch ideal zur Ergänzung der vorhandenen Burhoff´schen Literatur!
 

  M.Kahlert schrieb am 10.11.2009 - 22:29 Uhr
Sacherständigengutachten bei Gericht: Erfahrene Richter mögen Meschenkenntis um ein gewisses pychologisches Erfahrungswissen gewonnen haben, aber in der Regel fehlt Ihnen die wissenschaftliche Kompentenz, den Inhalt eines Gutachtens im einzelnen zu Bewerten.Wie gesagt bin halt ein Laie der sich kein Rechtsanwalt leisten kann und keine bzw. fehler mit folgen vermeiden möchte. Die bereits gestellten Anträge bei Gericht werden nicht beantwortet. Verfahren wird seit 14.02.2007 geführt. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist bekanntlich formlos, fristlos frichtlos. Vieleicht hat jemand einen Guten Rat ! Vielen Vielen Dank PS. Bossi hat gesagt das er mich nicht vertreten möchte. Bossi ist halt Bossi. Da kann man nur den Kopf schütteln .
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  Kahlert schrieb am 10.11.2009 - 22:24 Uhr
kann mir keinen Rechtsanwalt leisten, führe zur Zeit um es genauer zu nehmen ein Verfahren seit 14.02.07. mein Problem ist der Sachständige,gegengutachten
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